Kindergeld während der Freiwilligenarbeit
Während deiner Freiwilligenarbeit im Ausland haben deine Eltern oft weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Sobald du volljährig bist, nicht mehr zur Schule gehst, aber noch keine Ausbildung begonnen hast, muss dieser Anspruch bei der Familienkasse begründet werden. Im Gegensatz z.B. zu einer rein touristischen Weltreise ist das bei Freiwilligenarbeit möglich.
Befindest du dich in einer Ausbildung oder im Studium, ist der Kindergeldanspruch in der Regel bis zum 25. Lebensjahr gesichert. Die folgenden Informationen beziehen sich daher nur auf Freiwillige, auf welche dies nicht zutrifft.
Freiwilligenarbeit bis zu 4 Monate
In der Übergangszeit z.B. zwischen Schule und Berufsausbildung oder Studium wird das Kindergeld in der Regel weiterhin gezahlt. In dieser Zeit wird von dir nicht erwartet, dass du arbeitest oder dich auf deinen künftigen Beruf vorbereitest. Diese Übergangszeit darf aber nicht länger als 4 Monate dauern.
Viele entscheiden sich dazu, diese Übergangszeit sinnvoll mit Freiwilligenarbeit im Ausland zu nutzen.
Freiwilligenarbeit länger als 4 Monate
Solltest du dich länger als 4 Monate als Freiwillige engagieren, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiterhin erhalten. Dazu muss deine Freiwilligenarbeit einen der folgenden Punkte erfüllen.
Deine Freiwilligenarbeit wird:
- vom kommenden Studium/Ausbildung vorausgesetzt (z.B. Praktika),
- dient dem Erwerb von sozialen Fähigkeiten, welche Voraussetzungen für das kommende Studium oder den angehenden Beruf sind,
- dient dem Erwerb einer neuen Sprache, welche für das kommende Studium oder den angehenden Beruf von zentraler Bedeutung ist.
Da insbesondere der Spracherwerb einer der zentralen Punkte deiner Freiwilligenarbeit sein wird, ist eine Beantragung des Kindergeldes oft möglich. Auch zusätzliche Sprachkurse, die du z.B. parallel zu deiner Freiwilligenarbeit besuchst, können den Kindergeldanspruch begründen.
Grundsätzlich gilt: Der jeweilige Sachbearbeiter deiner Familienkasse hat bei der Prüfung jedes Einzelfalls einen großen Ermessensspielraum, so dass du rechtzeitig und offen mit ihm über deine Freiwilligen-Pläne sprechen solltest.