AGB für VoluNation als Vermittler

1 Allgemeines

Mit der Anmeldung schließt der Kunde (nachfolgend Freiwilliger) einen Reisevermittlungsvertrag für die Vermittlung zu einem Projekt (nachfolgend Freiwilligenarbeit) ab.

Die Vermittlung der Freiwilligenarbeit erfolgt durch die soziale Gesellschaft VoluNation UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend VN)

VoluNation UG (haftungsbeschränkt)
Storkower Str. 140
10407 Berlin

Register: Amtsgericht Charlottenburg / HRB 142484 B
Vertreten durch Heiner Häntze

1.2 Durch das Ausfüllen der Anmeldung und dem Betätigen des Buttons "Für meine Freiwilligenarbeit anmelden", geben Sie ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Vermittlung von Freiwilligenarbeit, die von dritten Reiseanbietern erbracht werden, ab. Hierfür müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. An seine Anmeldung ist der Freiwillige bis zur Annahme von VN, jedoch längstens 21 Tage ab Bestätigung der Anmeldung, gebunden. Im Verlaufe des Buchungsvorganges haben Sie die Möglichkeit, Ihre sämtlichen Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen zunächst eine Eingangsbestätigungs-EMail zu. Der Reisevermittlungsvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen eine Buchungsbestätigung mit weiteren Projektdetails für Ihre Freiwilligenarbeit zusenden.
1.3 VN vermittelt ausdrücklich Freiwilligenarbeit von dritten Reiseanbietern. VN schuldet somit nur die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht die Leistung selber.
1.4 Soweit in den einzelnen Projektbeschreibungen nicht anders angegeben, wird in allen Projekten Englisch gesprochen und alle Informationen werden ausschließlich auf Englisch zur Verfügung gestellt.

2 Zahlung
2.1 Für jede Vermittlung wird eine dem Freiwilligem vor der Anmeldung bekannt gegebene Anmeldepauschale fällig, welche unmittelbar nach der Anmeldung an VN zu zahlen ist. Die Bezahlung der Anmeldepauschale muss per Banküberweisung oder PayPal erfolgen.
2.2 Für die Teilnahme an der Freiwilligenarbeit fällt eine Teilnahmegebühr an, welche an den vermittelten dritten Partner direkt zu zahlen ist.
2.3 Die Teilnahmegebühr für die Freiwilligenarbeit muss spätestens 60 Tage vor dem bei der Anmeldung angegeben Startdatum an den vermittelten dritten Partner vollständig bezahlt werden.
2.4 Bei Umbuchungen berechnet VN mindestens 80 Euro. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, die sich nach den jeweiligen Bedingungen der vermittelten dritten Partner richten.

3 Rücktritt und Rückerstattung
3.1Kann VN die Vermittlung für die gewünschte Freiwilligenarbeit nicht erfolgreich abschließen, erhält der Freiwillige die vollständige Anmeldepauschale erstattet.
3.2Sollte ein Projekt nicht stattfinden, so ist VN zur sofortigen Information des Freiwilligen verpflichtet, sofern VN selbst durch das Projekt oder die jeweilige Partnerorganisation verständigt wurde. VN wird sich in diesem Fall um eine Platzreservierung in einem anderen Projekt bemühen. Sollte der Freiwillige mit einer Platzreservierung in einem anderen Projekt nicht einverstanden sein, so erhält er in jedem Fall die komplette Anmeldepauschale zurück. Weitere Ansprüche gegenüber VN sind nicht möglich.
3.3Tritt der Freiwillige vor Abschluss der erfolgreichen Vermittlung vom Vertrag zurück, so erhält der Freiwillige die bereits bezahlte Anmeldepauschale abzgl. der bereits angefallenen Kosten, aber mind. 30% der Gesamtsumme, zurück.
3.4Tritt der Freiwillige nach einer erfolgreichen Vermittlung zurück, so hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Anmeldepauschale, da VN die von ihm zu erbringende Leistung erfüllt hat. Ansprüche gegenüber VN sind ausgeschlossen.
3.5Hat der Freiwillige die Teilnahmegebühr an VN bezahlt, so hat er bei seinem Rücktritt gegenüber VN einen Anspruch auf die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge abzüglich der Rücktrittsentschädigung. Hat der Freiwillige die Teilnahmegebühr an einen Partner von VN bezahlt, so muss er eventuelle Ansprüche direkt gegenüber dem Partner geltend machen.

4 Haftung für VN als Vermittler
4.1Die Freiwilligenarbeit wird nicht direkt von VN durchgeführt, daher ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Freiwilligenarbeit und für alle aus evtl. Mängeln entstehenden Vorgängen der Abhilfe, Haftung und Schadensersatzanspruch-Stellung der dritten Reiseanbietern direkt zuständig, da VN darauf keinen Einfluss hat.
Die Projekte werden von den jeweiligen Reiseanbietern durchgeführt, welche nach der erfolgreichen Vermittlung gegenüber dem Freiwilligen benannt werden. Alleine diese haften für Unfälle, Mängel und andere Haftungsfälle im Zusammenhang mit der Freiwilligenarbeit.
4.2Als Vermittler haftet VN lediglich für Übermittlungsfehler die bei der Vermittlung der Freiwilligenarbeit auftreten. Die Haftung für Übermittlungsfehler ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung für Übermittlungsfehler bei der Vermittlung der Freiwilligenarbeit und die Haftung für Fehler bei der Information über die Projekte ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Weitergehende Haftung für die Anreise, Rückreise und/oder Durchführung der Projekte ist ausgeschlossen, da die An- bzw. Rückreise von dem Freiwilligen selbst organisiert bzw. die Projekte von den dritten Reiseanbietern durchgeführt werden.

5 Datenschutz
5.1Bei der Anmeldung für die Freiwilligenarbeit muss der Freiwillige persönliche Daten angeben, welche von VN unbefristet gespeichert werden. Der Freiwillige erlaubt VN sowohl seine direkt eingegeben Daten (z.B. Name und Email), so wie indirekt erhaltene Daten (z.B. IP, Browserinformationen) zu speichern. Der Freiwillige erlaubt VN diese Daten an seine Partner weiterzugeben, soweit dies für die Vermittlung oder Durchführung der Freiwilligenarbeit notwendig ist. Wenn mit dem Freiwilligen nicht explizit anders vereinbart, verpflichtet sich VN keine persönlichen Daten an dritte unbeteiligte Organisation weiterzugeben, solange dies nicht für die Durchführung, Anmeldung, Vermittlung oder für die Durchsetzung juristischer Interessen notwendig ist.
5.2Sollten der Freiwillige mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein, kann er seine Einwilligung widerrufen und die Löschung, Korrektur oder Sperrung der erhobenen Daten veranlassen. Der Freiwillige erhält auf seinen Wunsch unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die VN über den Freiwilligen gespeichert hat. Bei Widerruf der Einwilligung zur Datenspeicherung, bei Fragen zur Nutzung, Erhebung oder Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Freiwilligen kann sich der Freiwillige schriftlich an VN wenden.

6 Ausschlussfrist
6.1Ansprüche wegen mangelhafter Erbringung von Vermittlungsleistungen bzw. völliger oder teilweiser Nichterbringung, sowie deliktische Ansprüche, muss der Freiwillige innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Freiwilligenarbeit gegenüber VN geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Freiwillige ohne verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

7 Nutzungsrechte
7.1Der Freiwillige erlaubt VN, alle von ihm VN zur Verfügung gestellten Fotos und Texte, die im Zusammenhang mit der Freiwilligenarbeit stehen, dauerhaft uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten. Dazu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich, das Foto des Freiwilligen, eingeschickte Erfahrungsberichte und abgegebene Feedbacks.

8 Verjährung
8.1Sonstige Ansprüche sowie Ansprüche wegen mangelhafter Erbringung von Vermittlungsleistungen bzw. völliger oder teilweiser Nichterbringung, verjähren ein Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Freiwilligenarbeit. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.