Partnerprogramm AGB

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1Vertragsgegenstand

Der Vertrag wird zwischen dem Partner und der VoluNation UG (haftungsbeschränkt) (Nachfolgend VN) über die Vermittlung von Freiwilligenarbeit geschlossen. Der Partner kann mit den von VN bereitgestellten Werbemitteln ausgewählte Freiwilligenprojekte bewerben und bekommt für jede erfolgreiche Vermittlung eine festgelegte Provision.

2Allgemeines
2.1Voraussetzung für die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist, dass der Partner unbeschränkt geschäftsfähig ist, eine eigene Internetseite betreibt und diese nicht gegen geltende Gesetze verstößt, keine pornografischen Inhalte hat, sowie kein fremdenfeindliches, rassistisches und oder rechtsextremes Gedankengut aufweist.
2.2Die Teilnahme an dem Partnerprogramm erfolgt durch eine Registrierung auf der Webseite von VN. Der Partner ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben und verpflichtet sich, seine Angaben immer auf den aktuellsten Stand zu halten.
2.3Der Partner versichert, dass er das Partnerprogramm nicht mit unlauteren Mitteln (z. B. Spamversand) bewirbt, sowie dass er keine eigenen Anmeldungen oder Anmeldungen für Familienangehörige über das Partnerprogramm durchführt.

3Partnerprogramm
3.1Der Partner bewirbt die Angebote von VN durch die Integration von speziellen Hyperlinks, die von VN vorgegeben werden. Die Veränderung der von VN vorgegebenen Hyperlinks ist nicht zulässig.
3.2VN stellt dem Partner einen Onlinezugang zur Verfügung, über den der Partner Statistiken/Übersichten zu seiner Vermittlungstätigkeit einsehen kann. Eine gesonderte Zusendung an den Partner wird von VN nicht durchgeführt.

4Provision
4.1VN zahlt für jede erfolgreiche Vermittlung eine vorher bekanntgegebene Provision. Die Vergütung des Partners erfolgt als "Pay-Per-Sale", d. h. für jede erfolgreich abgeschlossene Vermittlung mit bezahlter Rechnung eines Kunden erfolgt eine Provisionszuteilung.
4.2Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn der Kunde die Anmeldepauschale und Teilnahmegebühr vollständig beglichen hat und eine Teilnahme an dem angemeldeten Projekt für den Kunden gesichert wurde. Der Provisionsanspruch entfällt, wenn der Kunde vor Abschluss der Vermittlung vom Vertrag zurücktritt, die Rechnung nicht bezahlt oder die Anmeldung für das gewünschte Projekt nicht durchgeführt werden kann oder abgelehnt wird.
4.3Die Zuordnung der durch den Partner vermittelten Kunden erfolgt durch Cookies. Sollte der Kunde keine Cookies aktiviert haben oder die benötigten Cookies gelöscht haben, kann die Zuordnung nicht vorgenommen werden und der Provisionsanspruch entfällt. Der Provisionsanspruch entfällt ebenfalls, wenn der Kunde vor Buchung auf den Partnerlink eines dritten Partners geklickt hat.
4.4Eine Provisionsfreigabe findet in der Regel 30 Tage nach erfolgreicher Vermittlung statt.
4.5Die Auszahlung an den Partner erfolgt auf Wunsch des Partners, indem er die Auszahlung im Partner-Interface aktiviert.
4.6Die Provision wird anhand der Netto-Teilnahmegebühr berechnet. Enthält die Teilnahmegebühr keine Umsatzsteuer, wird sie pauschal um den in Deutschland gültigen Umsatzsteuersatz reduziert.

5Haftungsbeschränkung
5.1Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet VN nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.2Nach dem aktuellen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. VN haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit der Internetseiten.

6Datenschutz

Alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt und, soweit nicht für die Bearbeitung und Abwicklung des Vertrags notwendig, nicht an Dritte weitergeben.

7Gerichtsstand
7.1Gerichtsstand ist Berlin.
7.2Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8Nichtigkeit

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Teilnahmebedingungen beeinträchtigt nicht den Bestand des restlichen Vertrages.